Pflegeberatung

Ich bin anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI

Meine Leistungen

Persönliche Assistenz

Ich unterstütze unter anderem bei folgenden Aufgaben, die im Alltag anfallen:

  • Post sortieren
  • Formulare ausfüllen
  • Terminorganisation
  • Erledigungen / Einkäufe
  • Leichte Haushaltstätigkeiten

Terminbegleitung

Ich sorge dafür, dass meine Klienten ihre wichtigen Termine wahrnehmen können:

  • Arztbesuche
  • Behördengänge
  • Rehasport
  • Krankengymnastik
  • sonstige Termine

Freizeitgestaltung

Gerne begleite ich auch die Freizeitaktivitäten meiner Klienten und leiste ihnen Gesellschaft:


  • Spaziergänge in der Natur
  • Gesellschaftsspiele
  • Förderung der Mobilität
  • Kino / Theater / Bücherei
  • Café-Besuche

Meine Leistungen können Sie über zwei Wege buchen:

Private Abrechnung

Wenn Sie finanziell gut aufgestellt sind und keinen Pflegegrad haben, dann haben Sie die Möglichkeit, mich privat zu buchen.

Ich erstelle Ihnen eine Rechnung, welche Sie dann innerhalb von 7 Werktagen an mich überweisen.

Abrechnung über die Pflegekasse

Wenn Sie mindestens Pflegegrad 1 haben, können Sie mich über den Entlastungsbetrag buchen.

Ich stelle Ihnen keine Rechnung, sondern der Pflegekasse. Dafür müssen Sie mir einen Leistungsnachweis nach getätigter Arbeit unterschreiben und ich rechne direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Ab Pflegegrad 1
haben Sie Zugriff auf den Entlastungsbetrag:

Dabei können Sie mich für die 131,00 € pro Monat buchen.
Ich kann mit der Pflegekasse direkt abrechnen.

Ab Pflegegrad 2
haben Sie ein höheres monatliches Budget:

1. 131,00 € Entlastungsbeitrag
2. ab 316,- € Pflegegeld im Monat


Verhinderungspflege
zur Entlastung von Pflegepersonen oder pflegenden Angehörigen:

Ab dem 7. Monat haben Sie Anspruch auf  die Verhinderungspflege:

1685,00 € im Jahr.

Wie Sie Ihre Kosten sonst noch abrechnen können:

40% Umwidmung der Pflegesachleistung

Die Pflegekassen geben ihren Kunden:innen die Möglichkeit, die Summe der Pflegesachleistung über eine Umwidmung zu 40% an einen Betreuungsdienst abzutreten.
Dies kommt natürlich nur in Frage, wenn Sie statt des Pflegegeldes die Pflegesachleistung in Anspruch nehmen. Diese Option ist dann interessant, wenn Sie mehr fachliche Unterstützung brauchen.

Hier ein Rechenbeispiel:

Pflegegrad 2 = Summe Pflegesachleistung 796,00 €
davon können 60 % = 477,60 € für einen Pflegedienst
und 40 % = 318,40 € für einen Betreuungsdienst genutzt werden.
Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch der Betrag, der Ihnen zu Verfügung steht.
Bei 318,40 € der Pflegesachleistung und 131,00 € der Entlastung = 449,40 € können Sie mich 11,4 Stunden im Monat buchen (bei einem Stundenlohn von 39,50 €).